Fahrzeuge, die für die gewerbliche Personenbeförderung eingesetzt werden, stehen aus sehr guten Gründen unter strengen Prüfkriterien. Bereits in den 1970er Jahren erließ der Gesetzgeber eine spezielle Verordnung, die als „BOKraft“ bekannt ist und den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr regelt.
Unter die Bestimmungen der BOKraft fallen eine Vielzahl von Fahrzeugen, wie Omnibusse, Taxis, Mietwagen mit Fahrer und Oberleitungsbusse. Diese Regelungen gelten unabhängig davon, ob diese Fahrzeuge im Linienverkehr oder im Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden.
Die Notwendigkeit solcher speziellen Vorschriften für die gewerbliche Personenbeförderung ist unabdingbar. Der Schutz und die Sicherheit der Fahrgäste haben Priorität. Diese Fahrzeuge transportieren Menschen, die auf einen zuverlässigen und sicheren Transport angewiesen sind. Daher sind strenge Prüfkriterien und Regularien notwendig, um sicherzustellen, dass diese Fahrzeuge in einwandfreiem Zustand sind und den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen.
Die BOKraft legt nicht nur technische Anforderungen an die Fahrzeuge selbst fest, sondern regelt auch Aspekte wie u.a. die Ausbildung und Qualifikation der Fahrer, die Einhaltung von Höchstgeschwindigkeiten sowie die Bereitstellung von Fahrgastinformationen. Sie stellt sicher, dass gewerbliche Personenbeförderungsdienste den strengen Anforderungen gerecht werden, denen sie unterliegen.
Letztlich dient die BOKraft dem Schutz der Fahrgäste sowie der Sicherstellung eines effizienten und verlässlichen öffentlichen Personenverkehrs. Sie gewährleistet, dass Fahrzeuge und Unternehmen, die in diesem Sektor tätig sind, höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen.