LEISTUNGSÜBERSICHT - Betriebssicherheitsprüfung (ehem. UVV-Prüfungen)

Für gewerblich genutzte Fahrzeuge besteht gemäß den Arbeitsschutzvorschriften eine spezielle Prüfpflicht, die als Betriebssicherheitsprüfung (ehemals UVV) gemäß der DGUV Vorschrift 70 bekannt ist.

Gemäß dieser Vorschrift sind Firmenfahrzeuge nach Bedarf und mindestens einmal im Jahr von einem sachkundigen Prüfer auf ihre Betriebssicherheit zu überprüfen.

Diese Regelung gilt für alle landgebundenen, maschinell angetriebenen Fahrzeuge und deren Anhänger, die nicht auf Schienen fahren. Somit fallen auch Firmenfahrzeuge, die gelegentlich für private Zwecke genutzt werden, unter die Bestimmungen der DGUV Vorschrift 70.

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