In der Regel sind Wohnmobile und Wohnwagen zur Beheizung und Wärmeversorgung mit Flüssiggasanlagen ausgerüstet. Diese müssen alle zwei Jahre auf ihre Dichtheit und Sicherheit überprüft werden, gemäß den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 607. Die Hauptverantwortung für den sicheren Betrieb der Gasanlage liegt beim Fahrzeughalter. Mittels der Durchführung dieser Gasprüfung G 607 gewährleistet er nicht nur seine eigene Sicherheit und hat im Falle eines Schadens einen Nachweis, sondern er erfüllt auch die Anforderungen vieler Campingplatzbetreiber. Diese verlangen zunehmend einen G 607-Nachweis, bevor sie neuen Gästen die Zufahrt gestatten.