Für Fahrzeuge, die mit Gas betrieben werden, ist es erforderlich, die Gasanlage in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Im Gegensatz zur einmaligen GSP (Gassystemeinbauprüfung) handelt es sich bei der GWP um eine wiederkehrende Gasprüfung. Diese wird in der Regel im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt und umfasst folgende Schritte: die Identifikation des Fahrzeugs und der Gasanlage, die Inspektion des Zustands der Gasanlage sowie die Überprüfung der vorgeschriebenen Befestigung und des ordnungsgemäßen Einbaus der Einzelkomponenten sowie die Dichtheitsprüfung der Gasanlage. Zusätzlich gilt diese Prüfvorschrift auch für Gasanlagen in Fahrzeugen, die keine Zulassung gemäß der europäischen Regelung ECE R115 haben.