LEISTUNGSÜBERSICHT - Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO

Seit dem Jahr 2006 besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind, als Oldtimer einzustufen. Dieser Status dient der Förderung und Unterstützung der Erhaltung des kraftfahrzeugtechnischen und historischen Kulturguts.

Die Einstufung als Oldtimer gemäß § 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Einer der prominentesten ist die pauschale Kfz-Steuer, die derzeit bei 191,73 Euro pro Jahr für PKWs und 46,02 Euro pro Jahr für Motorräder liegt. Doch das ist nicht alles. Oldtimer-Fahrzeuge, die das H-Kennzeichen erhalten, genießen weitere Privilegien, darunter die freie Einfahrt in Umweltzonen. Zudem ist das H-Kennzeichen oft eine Voraussetzung, um von spezialisierten Oldtimerversicherern einen preisgünstigen Tarif zu erhalten.

Damit das begehrte H-Kennzeichen ausschließlich an Fahrzeuge vergeben wird, die es verdienen, durchläuft die Einstufung nach § 23 StVZO einen sorgfältigen Prozess. Dieser beginnt in der Regel im Rahmen einer klassischen Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO. Während dieser Untersuchung werden verschiedene Kriterien überprüft, darunter die Originalität des Fahrzeugs und der Pflegezustand. Nur wenn ein Fahrzeug diese strengen Anforderungen erfüllt und als erhaltenswert eingestuft wird, bekommt es das H-Kennzeichen und kann fortan als offizieller Oldtimer anerkannt und behandelt werden.

Die Einstufung als Oldtimer und die damit verbundenen Vorteile dienen nicht nur zum Schutze der historischen Fahrzeuge selbst, sondern auch der Wertschätzung von Liebhabern für ihre Leidenschaft und das Engagement der einzigartigen Automobile. Dies trägt zur Bewahrung unseres kulturellen und technischen Erbes auf vier Rädern bei und ermöglicht es zukünftigen Generationen die faszinierende Geschichte der Automobilindustrie hautnah zu erleben.

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