Besitzen Sie ein klassisches Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren zugelassen wurde? Dann sind wir bereit, Ihnen bei der Beantragung eines Oldtimer-Gutachtens gemäß § 23 StVZO zu helfen. Mit einem Vollgutachten oder einem Kurzgutachten für Oldtimer können Sie den Zustand und den Marktwert Ihres Fahrzeugs feststellen.
Wenn Sie einen genauen Fahrzeugwert für Ihre Versicherung benötigen, genügt oft eine Kurzbewertung für Oldtimer. Für eine umfassende Bewertung von Originalität und technischem Erhaltungszustand ist hingegen ein Wertgutachten für Oldtimer erforderlich. Unsere Gutachter bestätigen Ihnen mit diesem Wertgutachten, dass Ihr Fahrzeug als ein kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut gilt.
Es ist wichtig zu beachten, dass die meisten Versicherer keine Oldtimerversicherung ohne ein entsprechendes Wertgutachten anbieten. Für Fahrzeuge mit einem Wert bis zu 50.000 Euro genügt normalerweise eine Kurzbewertung. Bei einem Wert über 50.000 Euro sind in der Regel Vollgutachten erforderlich. Wenn Sie keine Bewertung bei Diebstahl oder Unfall haben, besteht die Gefahr, den Versicherungswert nicht nachweisen zu können. Aktuelle Oldtimer-Gutachten sind auch wichtig, um die Versicherungssummen bei Wertsteigerungen anzupassen. Es ist auch zu beachten, dass Versicherungen oft günstigere Tarife für Oldtimer anbieten.